I. Allgemeine Bestimmungen

(1)       Diese AGB gelten für den Erwerb von Eintrittstickets jeder Art der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH zum Schlosspark Laxenburg durch Endverbraucher/Innen (im Folgenden „Besucher/Innen“).

(2)       Betreibende Unternehmerin und damit Vertragspartnerin der Besucher/Innen ist die
Schloss Laxenburg Betriebs GmbH
Johannesplatz 2/4/1,
A-2361 Laxenburg,
UID-Nr.: ATU 59181511.

(3)       Mit Kauf des jeweiligen Tickets akzeptiert der/die Besucher/In diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4)       Davon abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

(5)       Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Gewährung von Eintritt in den Schlosspark Laxenburg (z.B. durch Lieferung von Zutrittstickets aller Art). Die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit zu verändern.

(6)       Sämtliche Angebote der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH sind verbindlich. Der Vertrag kommt durch das Absenden der Bestellung durch den/die Besucher/In zustande.

(7)       Der Vertrag sowie auf den Vertragsinhalt Bezug nehmende Informationen (Kundendienst, Reklamationen) sind ausschließlich in deutscher Sprache verbindlich und hinsichtlich deren Auslegung maßgeblich.

(8)       Es gelten die Preise gemäß der Preisliste der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. In den Preisen ist die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten.

(9)       Die allgemeinen Öffnungszeiten des Schlosspark Laxenburg richten sich nach den Sonnenstunden und variieren jeweils entsprechend der Jahreszeit.

Die aktuellen Öffnungszeiten des Schlosspark Laxenburg sind den Aushängen an allen Parkkassen sowie der Webseite der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH unter www.schloss-laxenburg.at zu entnehmen.

(10)     Die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH behält sich darüber hinaus eine zeitliche und/oder räumliche Einschränkung des Zutritts zum Schlosspark Laxenburg vor, insbesondere zB. eine situative weitere Einschränkung der Öffnungszeiten bei besonders gefährlichen Wetterverhältnissen oder im Fall von Veranstaltungen im Parkareal.

Bei besonderen Wetterverhältnissen, kann auch eine unverzügliche Schließung des Parkareals seitens der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH jederzeit mit sofortiger Wirkung angeordnet werden.

(11)     Bei Sonderschließungen des Parkareals erfolgt keine Erstattung für erworbene Tagestickets. Ebenso erfolgt keine anteilige Rückerstattung des Jahreskartenpreises bei angeordneten zeitlichen und/oder räumlichen Einschränkungen des Zutrittsrechtes zum Schlosspark Laxenburg.

(12)     Sofern Sonderleistungen der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH über das allgemeine Zutrittsrecht zum Schlosspark Laxenburg hinaus (z.B. Zufahrt mit KFZ zu Veranstaltungen/Hochzeiten/Konzerten, o.Ä.) in Anspruch genommen werden wollen, bedarf es einer individuellen schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsleitung der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH.

II. Kauf von Eintrittstickets an den Parkkassen

(1)       An den Parkkassen bei allen Eingängen zum Schlosspark Laxenburg können innerhalb der Öffnungszeiten des Schlossparks Zugangstickets zum Parkareal erworben werden.

(2)       Mit dem Kauf werden die gegenständlichen AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs gültigen Fassung anerkannt

(3)       Die angebotenen Ticketkategorien sind auf der Homepage der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH laufend aktuell ersichtlich sowie auch an den Parkkassen durch entsprechende Aushänge ausgewiesen. Änderungen behält sich die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH vor.

(4)       Jahreskarten werden ausschließlich personalisiert ausgestellt. Eine Übertragung auf andere Personen ist unzulässig und unwirksam.

(5)       Der Erwerb von Jahreskarten ist ausschließlich persönlich an den Parkkassen möglich, unter Vorlage eines Lichtbildausweises, Passfotos und des entsprechenden unterfertigten Antragsformulars der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH.

(6)       Der Besucher kann ein beliebiges Ausstellungsdatum für die Jahreskarte einmalig bei Erwerb wählen. Die Jahreskarte ist ein Jahr ab dem angegebenem Ausstellungsdatum gültig.

(7)       Ein Umtausch der Jahreskarte ist ausschließlich vor Beginn deren Gültigkeit zulässig. Eine anteilige Erstattung des Ticketpreises oder Übertragung der Jahreskarte für einen Teilzeitraum ist ausgeschlossen.

(8)       Die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH weist weiters ausdrücklich darauf hin, dass nur bei vollständiger Befüllung der abgefragten Pflichtdatenfelder des Antragsformulars die Ausstellung einer Jahreskarte erfolgen kann. Die abgefragten Personendaten werden insbesondere zur eindeutigen Personalisierung der Jahreskarte und späteren Identitätsüberprüfung des/der Besucher/In benötigt und behält sich die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH das Recht vor, die Ausstellung von Jahreskarten bei unvollständigen Angaben des/der Besucher/In zu verweigern bzw. den Eintritt in den Schlosspark Laxenburg zu verwehren, soweit die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zur Identitätsfeststellung durch den/die Besucherin verweigert wird.

(9)       Besucher/Innen mit Jahreskarten stimmen ausdrücklich der automatisierten Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten für Zwecke der Ausstellung und Überprüfung der Berechtigung der Besucher/Innen zum Eintritt in den Schlosspark Laxenburg zu.

(10)     Bei unrichtigen Angaben haftet der/die Besucher/In gegenüber der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH für den entstandenen Schaden.

III. Onlinekauf

(1)       Zutrittstickets zum Areal des Schlosspark Laxenburg können auch online auf der Homepage der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH unter www.schloss-laxenburg.at erworben werden. Ausgenommen ist der Erwerb von Jahreskarten, welcher ausschließlich persönlich an den Parkkassen möglich ist.

(2)       Im Zuge der Abwicklung des online-Zahlvorgangs wird der/die Besucher/In an eine Zahlungsplattform weitergeleitet. Mit der Zahlung ist der Bestellvorgang abgeschlossen und der/die Besucher/In erhält eine Bestätigungsmeldung per Mail.  Mit der online-Bestellung werden die gegenständlichen AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs gültigen Fassung anerkannt.

(3)       Online gekaufte Tickets, die für einen bestimmten Termin gelten oder bereits eingelöst wurden, können nicht umgetauscht werden und sind von einer Erstattung ausgeschlossen.

(4)       Der Bestellvorgang wird bei Online-Bestellung wie folgt abgewickelt:

Bei Einlangen der Bestellung wird das ausgewählte Ticket elektronisch generiert und mit einem entsprechenden Rechnungsbeleg an die im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse des Besuchers elektronisch zugestellt. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Eintritt zum Schlosspark Laxenburg zu einem beliebigen festzulegenden Termin und verfällt mit Ablauf des gewählten Tages.

(5)       Im Rücktrittsfall wird nach Einlangen der Widerrufserklärung das elektronisch generierte Ticket gesperrt und ein allenfalls bereits entrichteter Kaufpreis an die/den Besucher/In binnen 2 Werktagen rückerstattet.

(6)       Kunden, die Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind, können nach Maßgabe des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) von Verträgen über Dienstleistungen binnen 14 Kalendertagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Von einem Rücktrittsrecht sind Verträge ausgenommen, mit deren Leistungserbringung bereits begonnen wurde, sowie Verträge über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist. Beim Kauf von Tages- und Halbtagestickets besteht daher kein Rücktrittsrecht, wenn diese für einen bestimmten Termin gelten oder mit der Leistungserbringung bereits begonnen wurde.

IV. Gruppenbuchungen und Sonderleistungen

(1)       Die Buchung von Gruppentickets sowie Sonderleistungen ist ausschließlich auf Anfrage, telefonisch (Tel: +43 2236 71226) oder per Email (office@schloss-laxenburg.at), möglich.

(2)       Nach Reservierung wird eine schriftliche Reservierungsbestätigung per Email durch die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH an den/die Besucher/In versandt.

Für die Inanspruchnahme von Sonderleistungen der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH über das allgemeine Zutrittsrecht zum Parkareal hinaus durch Besucher/Innen, bedarf es zudem einer individuellen schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsleitung der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH.

(3)       Nähere Zahlungsbedingungen sowie Bedingungen der Stornierung von Reservierungen sind der jeweiligen Bestätigungs-Email bzw. der entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zu entnehmen und behält sich die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH diesbezüglich ausdrücklich Änderungen laufend vor.

(4)       Nur schriftlich erteilte Auskünfte zu Gruppenbuchungen sowie Sonderleistungen entfalten Rechtsverbindlichkeit für die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH. Mündliche abweichende Vereinbarungen sind unbeachtlich.

V. Museum/ Führungen

Für die im Schlosspark Laxenburg situierte Franzensburg werden vor Ort Tickets für Eintritt und Führungen angeboten. Es gelten die dort angeschlagenen Bedingungen sowie hilfsweise sinngemäß die oben unter Punkt II. genannten AGB.

VI. Fähre

  • Die Fähre im Schlosspark Laxenburg stellt ein konzessioniertes Schifffahrtsunternehmen dar. Betreiberin der Fähre ist die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH. An Bord der Fähre haben jedoch die Anweisungen des Fährmanns Vorrang vor den AGB der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH.
  • An Bord der Fähre ist stets den Anweisungen des Fährmanns Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Fährmanns sowie der im Bereich der Fähre angeschlagenen allgemeinen Verhaltensvorschriften zur Nutzung der Fähre, ist der Fährmann insbesondere berechtigt, die Beförderung des/der betreffenden Besucher(s)/In zu verweigern bzw. den/die betreffende(n) Besucher/In von Bord der Fähre zu verweisen.

Weiters wird bei Zuwiderhandeln die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art gegen die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH ausdrücklich ausgeschlossen. Der/Die zuwiderhandelnde Besucher/In haftet dabei auch gegenüber Dritten für einen entstandenen Schaden.

  • Zur Nutzung der Fähre ist ein kostenpflichtiges Fahrtticket unmittelbar an Bord bei dem Fährmann zu erwerben.

VII. Bootsverleih

  • Es wird ausdrücklich hingewiesen, dass der Bootsverleih im Schlosspark Laxenburg von einem Pächter in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und eigene Gefahr betrieben wird und damit nicht dem Vertragsverhältnis des/der Besucher/In mit der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH zuzurechnen ist.
  • Als Betreiber des Bootsverleihs wird bekanntgegeben:

Name: Firma Zijad Resic

Ein Vertragsverhältnis des/der Besucher/In bei Nutzung des Bootsverleihs im Schlosspark Laxenburg kommt daher ausschließlich mit dem Betreiber des Bootsverleihs zustande.

  • Eine Haftung der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH gegenüber Besucher/Innen im Zusammenhang mit der Nutzung des Bootsverleihs im Schlosspark Laxenburg ist ausgeschlossen.

VIII. Schlussbestimmungen und Datenschutz

(1)       Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH, Johannesplatz 2/4/1, A-2361 Laxenburg. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich entsprechend den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet und genutzt.

Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind der allgemeinen Datenschutzerklärung der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH unter www.schloss-laxenburg.at › datenschutz zu entnehmen.

(2)       Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. 

(3)       Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Dies gilt auch für Lieferungen und Leistungen in das Ausland, sofern keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzes eines anderen Staates, in dem der/die betreffende Konsument/In seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem entgegenstehen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen, die auf andere Rechtssysteme verweisen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(4)       Sofern der/die Besucher/In kein Verbraucher im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das räumlich und sachlich für die Schloss Laxenburg Betriebs GmbH zuständige Gericht und Erfüllungsort Laxenburg. 

(5)       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schloss Laxenburg Betriebs GmbH treten mit 5.10.2022 in Kraft.